Die Landesregierung setzt damit einen Entscheid des Parlaments aus der Herbstsession um. Die geänderte Verordnung tritt am 1. November in Kraft. Der Bundesrat beschloss die Verordnungsänderung anlässlich seiner Sitzung vom Mittwoch, wie er mitteilte. Das Parlament hatte dem Bundesrat zuvor die entsprechende Kompetenz verliehen – mit einer dringlichen Gesetzesänderung. Diese war am 27. September in Kraft getreten. Sie gilt bis Ende 2028.
Ziel der Neuregelung ist es, insbesondere Unternehmen der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (MEM-Industrie) und der Uhrenindustrie sowie deren Zulieferer zu unterstützen, die seit zwei Jahren unter konjunkturellen Schwächen leiden und bereits Kurzarbeit eingeführt haben. Hinzu kommen die von den USA auf unbestimmte Zeit verhängten Zölle von 39 Prozent.