Rund die Hälfte von ihnen beziehe Ergänzungsleistungen, weil die Existenz mit der Invaliden-Rente allein nicht gesichert werden könne, stellte Inclusion Handicap fest.

Existenz sichern

Die steigenden Lebenshaltungskosten würden IV-Rentnerinnen besonders hart treffen. Die erste Säule umfasse momentan Alters- und Hinterlassenenleistungen sowie Leistungen der Invalidenversicherung und die Ergänzungsleistungen. Die Ansätze der Altersrenten und der Invalidenrenten seien deshalb identisch. Mit den Renten solle die Existenz gesichert werden, doch davon sei man auch bei den Invalidenrenten weit entfernt.

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Leistungen anheben

Deshalb sei es folgerichtig, dass sämtliche Leistungen der ersten Säule angehoben würden, schrieb Incusion Handicap.
Das bedeute, dass neben den Altersrenten auch die Invalidenrenten 13 Mal ausbezahlt werden müssten. Inclusion Handicap fordere den Bundesrat und das Parlament auf, dies bei der Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente zu berücksichtigen. (sda/hzi/bdw)