Der Bundesrat will damit die Entwicklung von Resistenzen durch die unsachgemässe Einnahme reduzieren. Für Arztpraxen soll die Massnahme vorerst freiwillig sein. Die Landesregierung beschloss am Mittwoch, die notwendigen rechtlichen Grundlagen für die Einzelabgabe von Antibiotika in die Wege zu leiten. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) wurde gemäss Mitteilung beauftragt, bis Ende 2026 einen Vernehmlassungsentwurf vorzulegen.
Aktuell ist ein von der Originalverpackung abweichender Verkauf von Medikamenten rechtlich nicht geregelt. Wie alle Medikamente werden Antibiotika im ambulanten Bereich heute in der Originalverpackung abgegeben. Die Anzahl Tabletten entspricht einem durchschnittlichen Bedarf.