Eine japanische Rechnungslegungsgruppe strebt eine Lockerung der Vorschriften für die Verbuchung von Buchverlusten aus Staatsanleihen durch Lebensversicherer an, was den grössten Gläubigern des Landes Erleichterung verschaffen würde. Gemäss dem Vorschlag würden Anleihen, die von Lebensversicherern zur Absicherung langfristiger Policen gehalten werden, unter bestimmten Voraussetzungen als bis zur Endfälligkeit gehalten behandelt und unterlägen somit nicht der Wertminderungsvorschrift. 

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