Ziel ist eine stärkere Konzentration bei spezialisierten Spitalleistungen. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) fällte ihren Entscheid am Montag an ihrer Plenarversammlung in Bern, wie sie mitteilte.
Hintergrund sind verschiedene Vorstösse im Bundesparlament. Unter anderem haben beide Räte eine Motion der Gesundheitskommission des Ständerates zum Thema gutgeheissen. Jener Vorstoss sieht vor, dass der Bund in Zukunft subsidiär in die Spitalplanung eingreifen können soll, falls er die Koordination unter den Kantonen als mangelhaft beurteilt. Die Befürworterinnen und Befürworter der Kommissionsmotion im Parlament argumentierten dabei, aus Kostengründen müsse man verhindern, dass in bestimmten Regionen Überkapazitäten geschaffen würden.
