Schweizer Krankenkassen sollen die Kosten für gewisse im Ausland gekaufte Medikamente nicht übernehmen müssen. Der Ständerat hat eine Motion aus dem Nationalrat mit diesem Begehren abgelehnt. Damit ist das Anliegen vom Tisch.

Eine Voraussetzung für eine Vergütung hätte gemäss Motion sein müssen, dass das Arzneimittel in der Schweiz verordnet worden und es von einer Privatperson im Ausland eingekauft worden ist. Ebenso hätten die zu vergütenden Arzneimittel in der Schweiz zugelassen sein und preisgünstiger sein müssen als dasselbe Produkt im Inland. Heute zahlt die Kasse nur dann für im Ausland gekaufte Medikamente, wenn Versicherte diese wegen einer Erkrankung während eines Auslandaufenthaltes benötigen, etwa in den Ferien.

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