Die Gruppe klagte wegen der verbotenen medizinischen Eingriffe zu Beginn der Corona-Pandemie auf 15,7 Millionen Franken. Zu Beginn der Corona-Pandemie hatte der Bundesrat Spitälern, Arzt- und Zahnarztpraxen für die Zeit vom 17. März bis zum 26. April 2020 verboten, nicht dringende medizinische Eingriffe vorzunehmen.
Die Spitalgruppe Swiss Medical Network Hospitals und dazugehörige Gesellschaften verlangten vom Bundesrat für den ihnen dadurch entstandenen Schaden eine Entschädigung. Dies geht aus einer am Freitag publizierten Medienmitteilung des Bundesgerichts hervor.
