Die ständerätliche Sozialkommission (SGK-S) hat letzte Entscheide gefällt zur AHV-Reform, die im März beraten wird. Die Reformvorlage hiess die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen gut. 

Die gestaffelte Erhöhung der Mehrwertsteuer wurde von der SGK-S mit 9 zu 4 Stimmen gutgeheissen, wie die Parlamentsdienste heute Dienstag mitteilten. Der Mehrwertsteuer-Normalsatz von heute 7,7 Prozent soll demnach in einem ersten Schritt um 0,3 Prozentpunkte erhöht werden.

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Sollte der AHV-Ausgleichsfonds unter 90 Prozent einer Jahresausgabe sinken, soll die Mehrwertsteuer um weitere 0,4 Prozentpunkte erhöht werden können. Insgesamt würde sie damit um höchstens 0,7 Prozentpunkte angehoben. In den Augen der Mehrheit kann so eine Steuererhöhung auf Vorrat vermieden werden.

Der Bundesrat schlägt vor, die Mehrwertsteuer in einem Schritt um 0,7 Prozentpunkte zu erhöhen. Eine Minderheit der SKG-S beantragt eine Erhöhung um lediglich 0,3 Prozentpunkte, und eine weitere Minderheit will die Erhöhung auf 0,8 Prozentpunkte ausweiten.

Die Mehrheit will die Erhöhung der Mehrwertsteuer an das AHV-Referenzalter 65 für Frauen knüpfen. Die Steuer soll erhöht werden können, wenn in der zu erwartenden Abstimmung das höhere Frauen-Rentenalter eine Mehrheit findet. Umgekehrt soll es ohne höheres Frauen-Rentenalter auch keine höhere Mehrwertsteuer geben.

Die SGK-Minderheit ist wie der Bundesrat der Meinung, dass eine solche Verknüpfung eine differenzierte Meinungsbildung verhindere, wie es in der Mitteilung heisst. Im Ergebnis würden damit die ablehnenden Stimmen kumuliert. (sda/hzi/kbo)