Jede in der zweiten Säule versicherte arbeitnehmende Person erhält mindestens einmal pro Jahr den Vorsorgeausweis ihrer Vorsorgeeinrichtung. Dieser Ausweis enthält sämtliche relevanten Informationen zur aktuellen persönlichen Vorsorgesituation.

Dazu zählen insbesondere der versicherte Lohn, der Stand des Altersguthabens per Stichtag, die Finanzierungsbeiträge des Arbeitgebers und der versicherten Person – sowohl in Prozenten als auch als Geldbetrag – auf Basis des versicherten Lohns. Ebenso werden die voraussichtlichen Leistungen im Alter, bei Invalidität und im Todesfall ausgewiesen.

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