Die Verordnung regelt die Durchführung der Risikoversicherung hinsichtlich der Risiken Tod und Invalidität für arbeitslose Personen und legt den Beitragssatz fest. Aufgrund des guten Risikoverlaufs beantragte der Versicherer, den Beitragssatz für die Risiken Tod und Invalidität von derzeit 2.0 Prozent auf neu 1.5 Prozent zu senken. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. (ots/hzi/kbo)

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