Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Versicherungsgesellschaft abgewiesen. Der Spitalangestellte aus Genf erkrankte im April 2020 an Covid-19. Er hatte infizierte Personen gepflegt und musste sich auch um an der Krankheit verstorbene Menschen kümmern. Damals mangelte es an Schutzbekleidung und Masken.
Die Covid-Infektion führte beim Mitarbeiter zu Langzeitfolgen, sodass er seine berufliche Tätigkeit nicht mehr aufnehmen konnte. Dies geht aus einem am Dienstag publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor.
