Der Bundesrat hat die Beibehaltung des aktuellen Satzes für das kommende Jahr beschlossen. Der Satz gibt vor, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Der Bundesrat muss die Höhe des Mindestzinssatzes mindestens alle zwei Jahre überprüfen, wie er am Mittwoch mitteilte. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind dabei die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften.
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