Der Nationalrat hat am Dienstag mit 101 zu 81 Stimmen bei 8 Enthaltungen eine entsprechende Änderung des Unfallversicherungsgesetzes gutgeheissen. Als Nächstes muss sich der Ständerat mit dem Geschäft befassen.
Gemäss Vorlage sollen Rückfälle oder Spätfolgen im Zusammenhang mit einem Unfall, der nicht nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) versichert war und sich vor Vollendung des 25. Lebensjahres ereignet hat, künftig als Nichtberufsunfälle gelten. Betroffene sollen einen Anspruch auf Taggelder für höchstens 720 Tage begründen können.