Die gebundene Vorsorge im Rahmen der Säule 3a ist der dritte und – angesichts der zunehmenden Finanzierungsschwierigkeiten in der ersten Säule (AHV) und der zweiten Säule (BVG) – für die Sicherung des individuellen Lebensstandards im Alter immer wichtiger werdende Pfeiler des Drei-Säulen-Prinzips der Schweizer Vorsorge. Häufig ist aber die Säule 3a für viele Erwerbstätige zunächst einmal ein Steuersparmodell, da die eingezahlten Beträge vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können.

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Auch deshalb ist der jährliche Betrag, der maximal in die Säule 3a eingezahlt werden darf, limitiert. Für 2025 wurde der Maximalbetrag auf 7258 Franken für Personen mit Pensionskassenanschluss festgelegt, während Selbstständige ohne Pensionskasse bis zu 20 Prozent ihres Erwerbseinkommens einzahlen dürfen, jedoch höchstens 36’288 Franken.