Nach dem National- will auch der Ständerat den Versicherten den Teilbezug von Vorsorgegelder in der dritten Säule oder Freizügigkeitsleistungen erlauben. Auch der Bundesrat zeigte sich einverstanden und wird eine Vorlage ausarbeiten.

Heute können privat angesparte Vorsorgegelder nur auf einmal bezogen werden. Es ist zwar möglich, mehrere Säule-3a-Konten zu eröffnen, aber die Freizügigkeitsleistungen können nur eingeschränkt von der Pensionskasse aufgeteilt werden.

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