Die Kostensteigerung betrug beim Einzelleistungstarif TARMED im Jahr 2023 alleine im Arztbereich 460 Millionen Franken. Einen Grund dafür ortet die Gesundheitskommission des Ständerats in den zahlreichen Kombinationsmöglichkeiten, die ein Einzelleistungstarif wie der TARMED oder auch andere Formen eines Einzelleistungstarifs bieten. Ein solcher Tarif «bringt die Möglichkeit mit sich, bei der Abrechnung einer Konsultation die Tarifpositionen untereinander zahlreich zu kombinieren und somit deutlich mehr Zeit abzurechnen, als für die Leistungserbringung aufgewendet wurde. Diesem negativen Anreiz kann eine pauschale Abgeltung von möglichst vielen Behandlungen entgegenwirken», so der Wortlaut.

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Deshalb verlangt die Gesundheitskommission des Ständerats in einem Postulat an den Bundesrat, dass «die im Dezember 2023 zur Genehmigung eingereichte Patientenpauschaltarifstruktur für ambulante ärztliche Leistungen so schnell wie möglich und für möglichst viele Behandlungen eingeführt» wird. Für einen neuen Einzelleistungstarif verlangt die Kommission klare Auflagen gegen ungerechtfertigte Abrechnungsmöglichkeiten. santésuisse teilt die Forderungen des Parlaments vollumfänglich und erwartet, dass der Bundesrat die von santésuisse und H+ Ende 2023 eingereichten Pauschalen nun rasch genehmigt.

Bezahlt wird nur was geleistet wurde

Pauschalen für die Abrechnung von medizinischen Leistungen sind in Spitälern seit Jahren etabliert. Bezahlt wird, was tatsächlich geleistet wird – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Grundlage dafür bilden die millionenfach erhobenen Kosten- und Leistungsdaten der Spitäler, die zeigen, welche Aufwände hinter einer spezifischen Behandlung stehen. Effizient arbeitenden Spitälern bringen Pauschalen mehr finanziellen Spielraum – unnötige Behandlungen oder überteuert eingekaufte Materialien werden hingegen eingedämmt. Profitieren können somit auch die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler, da die gesteigerte Effizienz und der Anreiz zu kosteneffizientem Arbeiten die Kostenspirale durchbrechen kann. Um ambulante Pauschalen zu fördern, hat das Parlament im Gesetz bereits einen klaren Vorrang für pauschale Vergütungen auch im ambulanten Sektor verankert. (pd/hzi/kbo)

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