Die obligatorischen Pensionskassen-Guthaben sollen auch 2022 mit 1 Prozent verzinst werden. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung von heute Mittwoch beschlossen. Mit dem Mindestzinssatz wird festgelegt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im BVG-Obligatorium mindestens verzinst werden muss. Der Bundesrat orientiert sich bei der Festlegung an der Entwicklung der Rendite von Bundesobligationen sowie von Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Je tiefer der Satz, desto weniger wachsen die Guthaben der Versicherten.

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Der Mindestzinssatz ist in den vergangenen Jahren mehrmals angepasst worden. Von 1985 bis 2002 betrug der Satz 4 Prozent. Per 2012 wurde er dann auf 1,5 Prozent gesenkt. 2014 erhöhte der Bundesrat den Mindestzinssatz wieder auf 1,75 Prozent, 2015 senkte er ihn auf 1,25 Prozent. Seit 2017 beträgt der Satz 1 Prozent. Im vergangenen Jahr hatte die BVG-Kommission einen Mindestzins von 0,75 Prozent vorgeschlagen, der Bundesrat hielt aber an 1 Prozent fest. (awp/hzi/sec)