Konkret müssen sich die Prämienverbilligungen im gleichen Masse wie die Krankenkassenprämien entwickeln. Der Bundesrat hat die entsprechenden Regeln in Kraft gesetzt. Es handelt sich um den indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Maximal 10 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämienentlastungs-Initiative)» der SP, die vor einem Jahr von Volk und Ständen deutlich verworfen wurde. Stattdessen treten nun vom Parlament verabschiedete neue Regeln in Kraft.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Ziel ist, dass die finanzielle Belastung durch Krankenkassenprämien für die Haushalte tragbar bleibt, wie der Bundesrat am Freitag schrieb. Konkret müssen die Kantone künftig ihren Beitrag zur Prämienverbilligung erhöhen, sobald die Kosten für die Grundversicherung steigen. Zudem müssen die Kantone bis Ende 2029 ein Sozialziel festlegen und bestimmen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen der Versicherten höchstens ausmachen darf.