Der Bundesrat will das Anfang 2024 in Kraft getretene Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) revidieren. Neu sollen Vermittler für Rückversicherungsgeschäfte nicht mehr bei der Finanzmarktaufsicht Finma registriert sein müssen. Am Freitag verabschiedete der Bundesrat eine entsprechende Botschaft ans Parlament. Mit der Vorlage will der Bundesrat den Standort Schweiz für Rückversicherungen stärken. Nach geltendem Recht dürfen Versicherer nur mit ungebundenen Vermittlern zusammenarbeiten, wenn diese in der Schweiz registriert sind. Rückversicherer sind jedoch oft international tätig, und ihre Vermittler nicht immer hierzulande registriert. In der Folge hätten diese ihr Geschäft ins Ausland verlagert.
Der Bundesrat will das Anfang 2024 in Kraft getretene Versicherungsaufsichtsgesetz revidieren.
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Keine Registrierungspflicht für Rückversicherungsmittler: Der Bundesrat setzt eine Motion des Parlaments um.
Quelle: KeystoneVeröffentlicht am 05.12.2025 - 11:23 Uhr, aktualisiert vor 1 Stunde
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