Bis heute kamen britische Reiseversicherer nicht für Schäden auf, die mit Reisen in Länder in Verbindung standen, für die das britische Aussenministerium ein Reiseverbot ausgesprochen hatte. Formuliert war das jeweils als Reiseverbot mit Ausnahme unvermeidbarer Reisen – etwa bei besonders schweren Erkrankungen von Verwandten, entsprechenden Todesfällen und Elementarereignissen. Nun weicht der bedeutende britische Reiseversicherer Staysure aber vom Standard-Branchenverhalten ab und bietet wenigstens für Einzelreisen in europäische Länder, aber auch für Jahresverträge den vollen Reiseversicherungsschutz an – egal ob die Zielländer unter das jeweils gültige Reiseverbot des britischen Aussenministeriums fallen oder nicht. Die einzige Einschränkung ist, dass Erkrankungen bedingt durch das Coronavirus vom Reiseversicherungsschutz nicht abgedeckt werden. 

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Ryan Howsam, der Chief Executive von Staysure, erklärt die Entscheidung seines Unternehmens damit, dass es in der Praxis viele verschiedene Gründe geben kann, warum eine Reise auch im Falle eines Reiseverbots tatsächlich angetreten werden muss. Diese Gründe liessen sich nicht einfach samt und sonders durch ein Pauschalverbot des britischen Aussenministeriums einengen. Zugleich wechselten die Vorschriften des Ministeriums viel zu häufig und vor allem viel zu schnell, als dass sie sich als verbindliche Richtschnur für alle Reise-Beweggründe eigneten. All das führe zu einer ganz erheblichen Unsicherheit am Markt, die Staysure nun mit dem neuen Vertragsangebot vermindern will.