Seit Anfang Jahr gelten strengere Regeln für Versicherungsvermittler. Kaltakquise per Telefon ist untersagt und es gelten neue Obergrenzen für Provisionen. Dazu meldet sich jetzt das Maklerzentrum zu Wort. Die neue Branchenvereinbarung der Krankenversicherer mache ein rentables Arbeiten der externen Vermittler schwierig – und reduziere die Verfügbarkeit unabhängiger Beratung, heisst es in einer Medienmitteilung.

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«Früher wurde für die Empfehlung eines neuen Kunden mitunter ein Betrag von mehr als 1500 Franken bezahlt, heute sind es im Durchschnitt nur noch 500 Franken», schreibt das Maklerzentrum. Dieser Betrag verunmögliche es den externen Vermittlern, rentabel zu arbeiten.

Die Organisation weist darauf hin, dass die seriöse Akquisition von neuen Kunden mit viel Aufwand verbunden und auch teuer sei, nicht zuletzt wegen immer höherer Erwartungen der Kunden und die strenger werdenden Qualitätsvorschriften der Versicherer. «Zudem werden Kunden bei Problemen oft gleich wieder aus dem Vertrag entlassen, sodass der Vermittler gratis gearbeitet hat», weist das Maklerzentrum auf die angespannte Lage der Vermittler hin. 

Gedeckelte Provisionen

Die heute im Durchschnitt bezahlten 500 Franken deckten die Leistungen der externen Vermittler nicht – und auch die Krankenversicherer selbst können mit diesem Betrag nach Einschätzung des Maklerzentrums keinen rentablen Aussendienst betreiben. «Die Kosten für die Akquisition eines Neukunden dürften weiterhin deutlich über 1500 Franken liegen.»

Gemäss Branchenvereinbarung dürfen dem externen Vermittler bei Abschluss einer Grundversicherung nur noch maximal 70 Franken bezahlt werden, bei einer Zusatzversicherung darf die Provision maximal eine Netto-Jahresprämie betragen. Das Maklerzentrum schreibt dazu: «Zwölf Monatsprämien sind für die Vermittlungstätigkeit des externen Vermittlers nicht ausreichend; die Vergütung müsste 18 bis 24 Monatsprämien entsprechen, also dem Anderthalbfachen der in der Branchenvereinbarung vorgesehenen Obergrenze.» 

Es dürfe in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden, dass der Versicherungsbestand jahrelang weiter betreut werden müsse und hierfür keine Entschädigungen mehr entrichtet werden dürften, heisst es in der Mitteilung weiter. Damit dies erreicht werden könne, müssten für interne Vermittler (eigener Aussendienst der Versicherer und der Tochtergesellschaften mit einer Mehrheitsbeteiligung) und externe Vermittler die gleichen Bedingungen gelten. Dies sei jedoch aktuell noch nicht der Fall, da die Branchenvereinbarung im Gegensatz zu Art. 40 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zwischen internen und externen Vermittlern unterscheide. Die im Gesetz nicht vorgesehene Unterscheidung führt letztlich nach Einschätzung des Maklerzentrums zu einer  Diskriminierung der Vermittlerbranche. 

Aus Sicht des Maklerzentrums müssten die gleichen Massstäbe für externe und interne Vermittler gelten, sodass sich die externen Vermittler weiterhin durch eine günstigere Geschäftstätigkeit profilieren können. Mit der einseitigen Branchenvereinbarung werde jedoch genau dieser Wettbewerb gezielt verhindert.

Recht auf unabhängige Beratung

Wegen zu der zu geringen Entschädigung der externen Vermittler erfolge eine Verlagerung zum vermeintlich günstigeren Eigenvertrieb, heisst es weiter in der Mitteilung des Maklerzentrums. Aber dort wälzten die Versicherer die Kosten über Lohn- und Infrastrukturkosten auf die Grundversicherung ab. Zudem unterliege der Eigenvertrieb nicht den gleich hohen Qualitätsvorschriften wie der externe Vertrieb. Verlierer seien in der jetzigen Situation nicht nur die externen Vermittler, sondern auch die Kunden, die Anrecht auf eine unabhängige Beratung hätten. (pm/hzi/mig)