Besagte Renten werden um 2,7 Prozent erhöht, wie das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) am Donnerstag mitteilte. Diese Erhöhung basiert auf der Preisentwicklung gemäss Index der Konsumentenpreise zwischen September 2022 und 2025.
Die Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen zweiten Säule (BVG) müssen bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters regelmässig der Teuerung angeglichen werden. Eine erste Anpassung erfolgt nach drei Jahren - weshalb 2025 die seit 2022 laufenden Renten betroffen sind.