Plötzlich wirbelt der Ski durch die Luft und landet mit einem grossen Knall direkt im Seitenfenster eines parkierenden «Austria Ski Team»-Busses: Das Amateurvideo, in dem der frühere Schweizer Skirennfahrer Didier Cuche seine Bretter mit seinem legendären Dreh-Trick auszieht und Glasbruch verursacht, sorgte für enormes Aufsehen – und stellte sich im Nachhinein als Marketing-Gag heraus. 

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Fake oder echt? Mit dieser Frage sind auch Versicherer in der Schadenabwicklung konfrontiert. «Videoaufnahmen können zusätzlich zu bestehenden Verfahren nützlich sein, besonders wenn es darum geht, dass Versicherte komplexere Sachverhalte erklären und Versicherungen entstandene Schäden prüfen», sagt Philipp Rüdiger, Managing Director und CRO des Enterprise-Video-Anbieters Movingimage.

Noch sind Videos als elektronische Dokumentation bei Schweizer Versicherern kaum im Einsatz. Der Gesundheitsbereich ist hier Vorreiter: Digitalaffine Versicherte nutzen immerhin bereits die Möglichkeit, mit dem Smartphone ihre Arztrechnungen zu scannen und sie online bei ihrer Krankenkasse einzureichen. «Das ist ausbaufähig», meint Rüdiger.

Achtung Datenschutz!

Wie steht es mit Videoaufzeichnungen von Dashcams – also von kleinen Kameras, die auf dem Armaturenbrett oder an der Windschutzscheibe eines Autos angebracht sind und ständig filmen, was vor dem Auto passiert? Wären solche Aufzeichnungen im Schadenfall verwendbar? «Bei Personenschäden ist dies rechtlich kritisch. Da hat man schnell einen Datenschutz-Fall», informiert Rüdiger. Ob Aufzeichnungen von Miniatur-Verkehrskameras bei Schadenfällen vor Gericht verwendet werden dürfen, sei noch umstritten.

Weniger brisant sind Sachschäden. Selten werden Schadenereignisse wie ein Wasserrohrbruch direkt gefilmt, sondern lassen sich nur im Nachhinein rekonstruieren. Für eine Dokumentation mit Smartphone oder Kamera ist denkbar, dass Versicherte selbst in einer Vor-Ort-Begehung das Ausmass eines Schadens aufzeichnen und gleichzeitig Situation, Ort und Zeitpunkt sowie Details zum Umfeld persönlich kommentieren. «Dies kann helfen, wichtige Fragen der Versicherung zu beantworten, und dazu beitragen, dass Standardfälle schnell bearbeitet werden können», erläutert Rüdiger. Er ist überzeugt: «Das gesamte Schadenmanagement kann durch den Videobeweis erheblich verkürzt werden, wodurch sich hohe Kosten einsparen lassen.»

Ob allerdings ein Videobeweis in komplexeren Fällen ein Gutachten ersetzen kann, bleibt auch für ihn fraglich. «Das Thema Videobeweis ist im Versicherungsbereich noch nicht so weit fortgeschritten, dass es als eigenständiges System eingesetzt werden oder bestehende Verfahren ersetzen könnte», ist seine Einschätzung zum Status quo. Er sieht Videoaufnahmen im Schadenfall als «ergänzendes Mittel» und eine Möglichkeit, besseren Service für Kunden zu bieten. 

Neue Verfahren zur Echtheitsanalyse 

Schützt ein Videobeweis auch vor Versicherungsmissbrauch? Davon ist der Video-Experte überzeugt und erklärt, wie eine Echtheitsanalyse abläuft: «Wird ein Video über die App des Versicherers hochgeladen, kann dabei ein digitales Wasserzeichen und ein Zeitstempel eingefügt sowie die GPS-Position des Absenders dokumentiert werden, wenn dieser dieses freigibt.» Mit solchen Metadaten sei ein Video heute besser und eindeutiger identifizierbar. Ebenso können Videos bis auf die Pixelebene analysiert und mit einer Doublettenprüfung kann festgestellt werden, ob es ein Original oder eine Kopie ist.

In der Zukunft vorstellbar sind darüber hinaus Artificial-Intelligence-Verfahren – also dass eine künstliche Intelligenz Video-Dokumentationen von Versicherten auf Schlüssigkeit der Fakten hin prüft. Die Vision: Irgendwann könnte eine solche künstliche Intelligenz automatisiert entscheiden, ob ein Fall anerkannt, weiter geprüft oder abgelehnt wird.