Die Invalidenversicherung (IV) kann ihre Schulden bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) erst ab 2024 abbezahlen. Dies sagte Sozialminister Alain Berset im Ständerat. Vorgesehen war, dass die Rückzahlung bereits ab 2022 erfolgt. Die IV werde aber voraussichtlich erst ab 2024 Umlageüberschüsse verzeichnen, sagte Berset. Seit dem Betriebsjahr 2017 verharrt die IV-Schuld bei der AHV bei rund 10,3 Milliarden Franken.

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Ständerat Hannes Germann (SVP/SH) zeigte sich mit dieser Aussage nicht einverstanden. Die AHV brauche dieses Geld jetzt dringend und nicht erst am «Sankt-Nimmerleins-Tag», sagte er. Es müssten umgehend Massnahmen getroffen werden: «Das Geld muss in den nächsten zwei Jahren zurückbezahlt werden – allenfalls mit einer Kreditaufnahme auf dem Kapitalmarkt.» Der Bundesrat prüfe derzeit Alternativen für die Finanzierung der IV, erwiderte Berset. Die Vorschläge würden Ende des Jahres dem Parlament unterbreitet. Geprüft werde auch eine Mittelaufnahme am Kapitalmarkt.

Long-Covid-Patienten in der IV

Darüber hinaus hat der Ständerat den Bundesrat beauftragt, darzulegen, wie sich die Corona-Krise auf die Sozialwerke auswirkt. Der Bundesrat soll in einem neuen Bericht die Folgen aufzeigen und seine Prognosen anpassen.

Es werde auch in nächster Zukunft mit Konkursen gerechnet werden müssen, sagte Germann. Dies habe auch Auswirkungen auf die Sozialwerke. Offene Fragen gebe es aber insbesondere noch bei der IV: «Es ist völlig unklar, welche Kosten Long-Covid-Patienten bei der IV-Versicherung verursachen werden», führte Germann weiter aus.

Innenminister Alain Berset erklärte sich mit der Annahme des Postulats einverstanden. «Auch wenn es derzeit in diesem Zusammenhang sehr schwierig ist, Prognosen zu machen», ergänzte er.