Erdbeben sind in der Schweiz zwar selten, haben aber ein enormes Schadenpotenzial. Gerade in Kantonen, in denen ein hohes Erdbebenrisiko besteht, ist man sich dessen durchaus bewusst und sichert sich mit bestehenden Versicherungslösungen gegen das Risiko ab. So sind beispielsweise in Kanton Wallis rund 50 Prozent der Gebäudewerte gegen Erdbebenrisiken versichert. Über die gesamte Schweiz steigt die Versicherungsdurchdringung seit Jahren an, mittlerweile liegt sie bei 21 Prozent. Trotz dieses funktionierenden Marktes will der Bundesrat der Schweiz eine staatliche Zwangslösung überstülpen: Mit einer Eventualverpflichtung für Erdbebenrisiken sollen alle Hauseigentümer im Erdbebenfall dazu verpflichtet werden, bis 0,7 Prozent des Gebäudewertes an den Staat abzutreten. Die Eventualverpflichtung als Konzept weist dabei zahlreiche Unklarheiten und konzeptionelle Mängel auf. Ein kürzlich erschienener Bericht des Schweizerischen Erdbebendienstes SED regt die Debatte nun zusätzlich an.
In seinem Bericht vergleicht das SED die privaten Versicherungsangebote mit dem Vorschlag des Bundesrates 24.095 «Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben» (EVV). Der primär seismologisch ausgerichtete Report attestiert der Eventualverpflichtung einen Kostenvorteil gegenüber privaten Versicherungsangeboten. Der Schweizerische Versicherungsverband SVV kommt zu einer anderen Einschätzung, da der SED, dessen Auftrag eigentlich darin besteht, die Erdbebenaktivität in der Schweiz zu überwachen und die Erdbebengefährdung zu beurteilen, wichtige Faktoren unberücksichtigt lässt. Zudem ändert der Bericht an der volkswirtschaftlichen und ordnungspolitischen Problematik der EVV nichts. Eine Einbettung in einen breiteren wirtschaftlichen Kontext hätte deutlich gemacht, dass unter Berücksichtigung der gesamten Faktoren die Schwächen der EVV eindeutig grösser sind als ihre Stärken. Hingegen bleiben beim sogenannten Preisvergleich der Ausführungen des SED wesentliche Elemente und systematische Nachteile der EVV unberücksichtigt. Preisbestandteile, die in einer künftigen wissenschaftlichen Bewertung einzubeziehen und zu quantifizieren wären (siehe Grafik unten).

