Die Europäische Kommission schlug am Mittwoch neue Vorschriften für die Versicherungen vor, die nach Ansicht des deutschen Branchenverbands GDV direkte Auswirkungen auf die Kapitalanforderungen haben. "Sollte der Gesetzgeber die Anforderungen hier überziehen, sinken die Renditechancen, Altersvorsorge würde für Kunden teurer", sagte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

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Die EU-Kommission schlug unter anderem eine Änderung der Methode zur sogenannten Zinsextrapolation vor. Dabei geht es darum, bis zu welchem Zeitpunkt ein Zins herangezogen werden darf für sichere Kapitalanlagen und ab welchem Zeitpunkt die mathematischen Schätzmodelle greifen. Die Versicherer sollen bei ihren Kalkulationen davon ausgehen, dass die Zinsen weiterhin auf einem so niedrigem Niveau bleiben wie zurzeit. Das hat zur Folge, dass die Versicherungsfirmen mehr Rückstellungen bilden müssen für Policen. Die nun von der EU vorgeschlagene Änderung des Zinsextrapolation-Verfahrens könne langfristig zu höheren Anforderungen führen, erläuterte der GDV.

Die Vorschläge aus Brüssel sollen auch das Engagement der Versicherer für mehr Nachhaltigkeit stärken. So solle es bevorzugt Kapitalanforderungen für Investitionen in grüne Projekte und Infrastruktur geben, teilte die Kommission mit. Der Entwurf öffne zwar die Tür für mehr Klimaschutz, eine bevorzugte Behandlung sei aber aus Sicht der Finanzstabilität nicht zielführend, sagte Asmussen. "Grüne Investitionen sind nicht automatisch risikolos." Begrüssenswert seien dagegen die geplanten Erleichterungen für kleine Versicherungsfirmen.

"Der Vorschlag wird dem Versicherungssektor helfen, seiner Rolle in der EU-Wirtschaft gerecht zu werden", erläuterte EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness die geplanten Änderungen am sogenannten Solvency II-Regelwerk. "Wir ermöglichen damit neue Investitionen in die wirtschaftliche Erholung." Die Branche soll in den kommenden Jahren dadurch Erleichterungen von insgesamt 120 Milliarden Euro bekommen.

Die bisherigen Regeln sind seit 2016 in Kraft. Den Entwurf der Kommission müssen noch die EU-Mitgliedstaaten sowie das Europäische Parlament abnicken, bevor er in ein Gesetz gegossen werden kann. (reuters/hzi/lbo)