Damit will Swica der von der eidgenössischen Finanzmarktaufsichtsbehörde Finma geforderte detaillierte Darstellung der Mehrleistungen nachkommen und somit die Transparenz und Nachvollziehbarkeit für in der halbprivaten und privaten Spitalabteilung abgerechnete Leistungen erhöhen. Kundinnen und Kunden sowie Versicherer sollen nachvollziehen können, welche Leistungen über die Grundversicherung hinausgehen und als Mehrleistungen in Rechnung gestellt werden. Die Finma hatte bei Vor-Ort-Kontrollen 2020 bei mehreren Versicherern Optimierungspotenzial festgestellt und verlangt, dass erbrachte Mehrleistungen detailliert ausgewiesen werden und somit besser kontrolliert werden können.
Basis der neuen Verträge von SWICA sind die elf Grundsätze für eine zeitgemässe Tarifmechanik, die der Schweizerische Versicherungsverband SVV in Zusammenarbeit mit seinen Mitgliedern entwickelt hat. Darüber hinaus wird SWICA die neuen Verträge so ausgestalten, dass neu entwickelte Produkte aufgenommen werden können. So prüft SWICA zusammen mit ausgewählten Kliniken Angebote, die auch bei ambulanten Eingriffen weitere Wahlmöglichkeiten bieten. SWICA hat die ersten Verträge im Juni 2021 gekündigt; bis Anfang 2022 sollen sie erneuert sein. Weitere Spitäler folgen im Laufe der nächsten drei Jahre, so dass bis Anfang 2024 alle Verträge neu verhandelt sein sollten. (hzi/wil)