Der Ständerat hat dazu als Erstrat ein Konzept bewilligt und dabei auch schon an eine Abschaffung der AHV-Heiratsstrafe gedacht. Zur Diskussion stand nicht nur die Finanzierung der 13. AHV-Rente, sondern auch die Abschaffung der Heiratsstrafe bei der AHV. Die Mehrheit der Sozial- und Gesundheitskommission des Ständerats (SGK-S) beantragte mehr Mehrwertsteuer und auch höhere Lohnbeiträge.
Der Rat folgte am Donnerstag mit 23 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung. Er hat entschieden, die Lohnbeiträge an die AHV ab 1. Januar 2028 um 0,4 Prozentpunkte zu erhöhen. Würden gleichzeitig die Lohnbeiträge an die Arbeitslosenversicherung um 0,2 Prozentpunkte gesenkt, könnten die AHV-Beiträge für Arbeitgebende und Angestellte unter dem Strich um je 0,1 Prozentpunkte steigen.