Die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) soll den Entschädigungsfonds für Asbestopfer finanziell unterstützen können. Der Bundesrat hat am Mittwoch die Aufnahme eines neuen Artikels ins Unfallversicherungsgesetz in die Vernehmlassung geschickt.

Der Entschädigungsfonds war 2016 gegründet und durch freiwillige Einlagen in der Höhe von rund 26 Millionen Franken gespiesen worden, wie die Bundesbehörden mitteilten.

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Um die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer bis 2030 weiterzuführen, seien zusätzliche finanzielle Mittel in der Höhe von 25 bis 50 Millionen Franken erforderlich. Gemäss dem neuen Artikel im Unfallversicherungsgesetz erfolgt eine allfällige Finanzierung durch die Suva ausschliesslich aus den Ertragsüberschüssen aus der Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten.

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Aufgrund der sehr langen Inkubationszeit zwischen den Asbestexpositionen und dem Auftreten von Krankheitssymptomen erkranken laut den Gesundheitsbehörden trotz des 1989 verhängten Asbestverbots schätzungsweise immer noch bis zu 170 Menschen pro Jahr an einem malignen Mesotheliom.

Rund 20 bis 30 dieser Erkrankten haben wegen nicht-beruflicher Asbestexposition keinen Anspruch auf die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung, sondern nur auf die weniger umfassenden Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung und der Invalidenversicherung. Um dem Abhilfe zu verschaffen, wurde die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer gegründet. (awp/sda/hzi)