Der Nationalrat hat die Streichung der Steuererhöhung auf Vorsorgekapitalbezüge bestätigt. Diese war im Entlastungspaket 27 vorgesehen. Damit stärkt das Parlament das Vertrauen in die eigenverantwortliche Vorsorge für Alter, Tod und Invalidität, wie der Schweizerische Versicherungsverband SVV in einer Mitteilung schreibt. Trotz deutlicher Kritik in der Vernehmlassung hatte der Bundesrat an der Steuererhöhung auf Kapitalbezüge aus der zweiten und dritten Säule festgehalten. Diese Massnahme hätte die privatwirtschaftliche Vorsorge und damit das Dreisäulensystem unnötig geschwächt, so der SVV. Zudem wäre sie falsch gewesen, denn der Bund hat ein Ausgaben-, kein Einnahmenproblem. Das Parlament – zuerst der Ständerat, nun auch der Nationalrat – hat dies entsprechend korrigiert und die Massnahme aus dem Entlastungspaket 27 gestrichen.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Entscheid zugunsten des Mittelstands und der Vorsorgesicherheit

Die abgelehnte Steuererhöhung hätte vor allem diejenigen belastet, die verantwortungsvoll für Alter, Tod oder Invalidität vorgesorgt haben. Sie hätte insbesondere den Mittelstand unverhältnismässig getroffen. «Mit seiner Entscheidung setzt das Parlament ein wichtiges Signal an all jene, die über Jahrzehnte hinweg eigenverantwortlich für ihre Zukunft finanziell vorgesorgt haben. Verlässliche Rahmenbedingungen sind zentral. Das Parlament hat diesbezüglich die nötige Weitsicht bewiesen. Die Konsolidierung des Bundeshaushalts muss über klare Prioritäten und Ausgabendisziplin erfolgen – nicht über höhere Steuern und eine Schwächung der zweiten und dritten Säule unserer Altersvorsorge», sagt Urs Arbter, CEO des Schweizerischen Versicherungsverbandes SVV.