Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) wird einer Teilrevision unterzogen. Der Nationalrat hat in der Sondersession Anfang Mai 2021 die Debatte dazu aufgenommen. Bis Ende Jahr soll klar sein, wie das VAG neu aussehen wird. Mit dem neuen Gesetz werden unter anderem auch die Grundlagen für die Aufsicht über die Versicherungsvermittlung gelegt.

Autoren:

  • Jürg Zellweger, Direktor VBV
  • Roger Lüthi, Leiter Vermittler & Cicero VBV
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Der Gesetzesvorschlag verlangt, dass die Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler über die für ihre Tätigkeit notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen müssen (Art. 43 VAG). Neu wird explizit nicht nur die Ausbildung (heutige Prüfung «Versicherungsvermittler/-in VBV») erwähnt, sondern auch die Weiterbildung. Richtigerweise möchte es der Bundesrat primär der Branche selbst überlassen, sich die künftigen Standards in der Bildung zu setzen. Nur bei Bedarf würde der Bundesrat eigenhändig tätig. Klar ist aber auch: Hat man sich in der Branche auf Standards geeinigt, so sind diese von allen Versicherungsvermittler/-innen einzuhalten. Das sorgt für gleich lange Spiesse und verdrängt die schwarzen Schafe, welche die Tätigkeit der Versicherungsvermittlung immer wieder in einem negativen Licht erscheinen lassen. Auch die Versicherungskunden gewinnen an Transparenz – sie sollen sich über die Aus- und Weiterbildung ihres Versicherungsberaters oder ihres Versicherungsbrokers informieren können.
Der Vorschlag des Bundesrates ist erfreulich. Er nimmt die Branche aber in die Pflicht. Die Ausgangslage für zielführende Lösungen ist gut. 

Der VBV erarbeitet auch deshalb neue Grundlagen für eine moderne Prüfung und Ausbildung zum/zur Versicherungsvermittler/-in VBV: 

  • Auch in Zukunft soll es einen Bildungsabschluss zum/zur Versicherungsvermittler/-in VBV geben, der als Zulassung für die Vermittlertätigkeit über alle Branchen/Tätigkeitsgebiete dient. 
  • In der Prüfung und Ausbildung wird auf berufstypische Handlungssituationen fokussiert, die Versicherungsvermittler/-innen im Alltag bewältigen müssen, um den Beruf kompetent ausüben zu können. Das neu erarbeitete Qualifikationsprofil (Berufsbild & Handlungskompetenzen) definiert die Lern- und Prüfungsinhalte. 
  • Mit einer handlungs- und kompetenzorientierten Ausbildung und Prüfung wird die Praxisrelevanz für die Versicherungsvermittler/-innen gesteigert. Die reine Vermittlung und Abfrage von Wissen soll Vergangenheit sein. 
  • Mit einer zeitgemässen Gestaltung der Ausbildung werden die Bedürfnisse der Versicherungsvermittler/-innen im Lernen besser berücksichtigt und befriedigt. 

Zudem existiert mit Cicero schon ein erfolgreiches Instrument zur Förderung und zum Nachweis der Weiterbildung, das sich an die neue Ausgangslage anpassen lässt. Gerade was die Weiterbildungsstandards betrifft ist es nun nötig, dass in der gesamten Branche – namentlich zwischen Privatversicherungen, Brokern und Krankenversicherungen – ein Konsens darüber erreicht wird, nach welchen Standards und mit welchen Instrumenten man künftig arbeiten will.

Der nächste Schritt liegt nun beim Parlament: Es hat in den kommenden Monaten zu beraten. Die vorgesehene Regelung zur Aus- und Weiterbildung ist erfreulich. Sie ermöglicht es der gesamten Branche, die Qualität in der Versicherungsvermittlung weiter zu stärken. Der VBV freut sich, die Assekuranz und ihre Verbände dabei zu unterstützen.