Seit dem 1. Juli 2022 können psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie deren Organisationen ihre Leistungen auf ärztliche Anordnung über die Obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen. Als Grundlage für die Abrechnung mit den Krankenversicherern dient eine Tarifstruktur, die unter anderem festlegt, welche Tätigkeit in welchem Umfang abgerechnet werden darf.
Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich die drei Psy-Berufsverbände (FSP, ASP und SBAP) zusammen mit H+ Die Spitäler der Schweiz und dem Verband der Schweizer Krankenversicherer prio.swiss auf eine definitive Tarifstruktur geeinigt. Diese wurde am 18. Dezember 2025 mit Einführungsdatum 1. Januar 2027 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht, wie prio.swiss mitteilt
