Dies bedeutet, dass künftig die finanziellen Verhältnisse der Opfer massgebend sind, wie die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren am Dienstag mitteilte.

Nach der Brandkatastrophe folgte die Phase einer niederschwelligen Soforthilfe. Das heisst dass die Opferhilfestellen bis heute alle Gesuche der anerkannten Opfer um finanzielle Unterstützung bei den im Gesetz vorgesehenen Ausgaben wie Unterbringung, Transport und rechtliche Unterstützung gutgeheissen hätten.

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