Vierzig Prozent der Schweizer Pensionskassen befinden sich laut der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge, kurz OAK, in einer Unterdeckung. Ein miserables Börsenjahr über beinahe alle Anlageklassen hinweg hat den Kapitalpolstern unserer beruflichen Vorsorgewerke zugesetzt. In solch schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass es den Pensionskassen erlaubt ist, eine Unterdeckung aushalten zu können. Denn für langfristige Investoren ergibt es Sinn, die gewählte Anlagestrategie konsequent weiterzuverfolgen, auch wenn das zeitweise zu Renditeeinbussen führt. Doch nur bis zu einem gewissen Grad. Fällt der Deckungsgrad unter 90 Prozent, sind Sanierungsmassnahmen gemäss Gesetzgeber zwingend erforderlich.

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Gastautor: Sebastien Godin, Partner und Mitglied der erweiterten Geschäftsleitung von PensExpert

Das stösst bei Unternehmen und Mitarbeitenden mitunter auf Unverständnis, da sie in der Regel nicht in den Anlageentscheid eingebunden werden. Die engmaschigen Anlagevorschriften der Vorsorgeeinrichtungen – zwar zum Schutz der Versicherten verankert – zwingen Pensionskassen in der Praxis teilweise zu prozyklischem Verhalten an den Finanzmärkten. Die Folge sind durchzogene Renditen. Insbesondere nach den vielen Boomjahren an den Aktienbörsen, von denen auch viele Privatanleger profitiert haben, wundern sich diese Versicherten über die Anlageperformance ihrer Pensionskasse.

Selbstbestimmte Anlageentscheide

Mehr Verständnis für den Anlageerfolg oder -misserfolg des Vorsorgevermögens haben wohl daher eher jene, die die Anlagestrategie selber bestimmen können. Das ist in der Schweiz derzeit nur beschränkt möglich. Und es steht auch nicht allen Arbeitnehmenden offen. Erst Lohnbestandteile ab 129’060 Franken (ab 2023 132’300 Franken) Jahreslohn dürfen in sogenannten 1e-Plänen angelegt werden. Dann aber geniessen die Versicherten viele Freiheiten.

Jede versicherte Person kann eine Strategie wählen, welche ihrer persönlichen Risikobereitschaft und Risikofähigkeit entspricht. Die Anlageumsetzung kann mit aktiven oder passiven Instrumenten erfolgen. Mittlerweile stehen sogar Private Equity und andere alternative Anlagen zur Verfügung. Weiter können diese Strategien auch physisches Gold und Hypothekenfonds umfassen.

Für Fach- und Führungskräfte bieten 1e-Pläne also unbestreitbare Vorteile gegenüber den klassischen BVG-Lösungen. Unter anderem auch deshalb, weil 1e-Guthaben wirklich den einzelnen Versicherten gehören und nicht umverteilt werden können.

Keine Wertschwankungsreserven

Doch auch für Unternehmen zahlen sich Kadervorsorgelösungen aus. Hier spielen Risikoüberlegungen eine Rolle. Da 1e-Sparende den Anlageentscheid respektive das Anlagerisiko vollständig selbst tragen, entfällt das Sanierungsrisiko für 1e-Sammelstiftungen auch für den Arbeitgeber. Konzerne, die nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS, US-GAAP) bilanzieren, können bei 1e-Plänen grundsätzlich die Pensionskassenverpflichtungen in der Bilanz reduzieren.

Es profitieren somit die Versicherten und Arbeitgeber gleichermassen, wenn Firmen ihre Vorsorgelösung mit einem 1e-Plan ergänzen bzw. aufwerten. Mit einer solchen flexiblen Lösung kann auch bei der Akquise von qualifiziertem Personal gepunktet werden. Hoffentlich ist das magere Anlagejahr an den Finanzmärkten ein Weckruf für Unternehmen, ihre Vorsorgelösungen zu überdenken und gegebenenfalls anzupassen.