Die Väter der Kinder, die seit Neujahr 2021 geboren wurden, erhalten erstmals eine Vaterschaftsentschädigung, kurz VSE. Damit haben sie Anspruch auf einen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen, wenn sie bei der Geburt eines Kindes der rechtliche Vater sind oder innerhalb von sechs Wochen werden. Der Vaterschaftsurlaub muss dann innert sechs Monaten nach der Geburt des Kindes wochen- oder tageweise bezogen werden. Eine Anrechnung des Vaterschaftsurlaubes an den Ferienanspruch ist nicht erlaubt. 

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Zum Bezug der VSE sind folgende Voraussetzungen kumulativ zu erfüllen: