Eine Beschwerdeführerin berichtete uns, seit zehn Jahren eine Viertelrente der IV und der Pensionskasse ihres ehemaligen Arbeitgebers zu erhalten. Vor drei Jahren habe sie eine neue Stelle angetreten. Im Verlaufe der Jahre hätten sich aber neue gesundheitliche Probleme eingestellt, weshalb die IV-Rente auf 100 Prozent erhöht worden sei. In diesem Zusammenhang meldete sie sich bei der Pensionskasse ihres neuen Arbeitgebers und beantragte auch bei dieser Invaliditätsleistungen.

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Die Pensionskasse kündigte darauf den Vertrag der überobligatorischen Vorsorge in Bezug auf das Risiko Invalidität und verweigerte die davon betroffenen Leistungen. Als Begründung führte die Gesellschaft an, die Versicherte habe beim Eintritt in die Firma die Antragsfrage «Mussten Sie Ihre Arbeit in den letzten drei Jahren aus gesundheitlichen Gründen für mehr als zwei Wochen ganz oder teilweise unterbrechen?» zu Unrecht mit «Nein» beantwortet, da sie tatsächlich vor fünf Jahren während 16 Tagen im Umfang von 100 Prozent arbeitsunfähig gewesen sei.