Versicherte sollen ihre Dossiers von AHV und IV künftig digital einsehen können. Zum Beispiel können sie so ihre AHV-Rente provisorisch berechnen lassen. Oder sie können überprüfen, ob sie Beitragslücken haben und ob ihre Arbeitgeber die Beiträge ans Sozialwerk korrekt überwiesen haben.

Gesetzesgrundlage für dieses Digitalisierungsvorhaben ist das Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen (BISS). Dazu kann sich nun das Parlament äussern; am Freitag hat der Bundesrat seine Botschaft verabschiedet. Kernstück der Vorlage ist die "E-Plattform 1. Säule" zu AHV, IV und Ergänzungsleistungen.

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