Die Corona-Krise hat einen Graben durch die Gesellschaft gezogen. Es stehen sich nicht nur Befürworter und Skeptiker von Massnahmen gegenüber, Covid-19 entzweit auch Versicherer und Versicherungsnehmer. In den Fokus ist die Betriebsunterbrechungsversicherung gerückt, ein sonst nur wenig beachtetes Versicherungsprodukt. Diese Versicherung soll Betrieben Schutz vor Ertragsausfällen bieten. Als klassisches Sachversicherungsprodukt setzt sie regelmässig das Vorliegen eines Sachschadens im versicherten Betrieb voraus, welcher dann einen Ertragsausfall verursacht. Für Betriebe bestimmter – vor allem lebensmittelverarbeitender – Branchen wie Hotellerie und Gastronomie können auch Hygieneprobleme oder hochansteckende Krankheiten die behördliche Schliessung des jeweiligen Betriebs oder die Vernichtung bereits produzierter Waren zur Folge haben. Entsprechend wurde in einigen Versicherungsprodukten auch dafür Versicherungsschutz gewährt.

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Verkürzte öffentliche Darstellung

Zur Frage, ob Betriebsunterbrechungsversicherer auch für Schäden leistungspflichtig sind, welche durch landesweite behördliche Anordnungen (wie z. B. die gestützt auf die Covid-19-Verordnungen des Bundesrates erlassenen Massnahmen) entstanden sind, ist zwischen vielen Versicherern und Versicherungsnehmern ein Streit entbrannt. Beteiligte Versicherungsbroker gerieten zwischen die Fronten.