Das angesparte Geld in der Pensionskasse ist für viele Schweizerinnen und Schweizer die grösste Vermögensposition. Längst nicht alle wissen aber, wie sie mit geschickten Einkäufen und Bezügen von diesem Kapitalstock profitieren können. Die Vorsorgeeinrichtung ist gerade im aktuellen Tiefzinsumfeld eine attraktive Variante, um respektable Renditen zu erzielen. 

An den Kapitalmärkten sorgt der Ukraine-Krieg für geopolitische Risiken. Festverzinsliche Wertpapiere weisen teilweise eine negative Rendite auf. Die Zinsen von Bankkonten und dem steuerbegünstigten 3a-Vorsorgekonto tendieren gegen null. 

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Im Vergleich dazu liegt die Mindestverzinsung für die Gelder in der obligatorischen beruflichen Vorsorge im laufenden Jahr immerhin bei 1 Prozent. Manche Vorsorgewerke verzinsen das Kapital sogar deutlich höher. «Wenn man es sich leisten kann, sind Einkäufe in die Pensionskasse oftmals eine gute Sache», sagt Erwin Heri, Finanzprofessor an der Universität Basel und Partner des Online-Finanzportals Fintool.

Steuern sparen

Freiwillige Einkäufe verbessern die Leistungen im Alter. Überdies sind sie steuerlich interessant. Der einbezahlte Betrag lässt sich vollumfänglich bei der Einkommenssteuer abziehen. 

Die höchste Rendite erzielt man mit einem Einkauf in den Jahren kurz vor der Pensionierung. Der Lohn und auch die Steuerprogression sind im fortgeschrittenen Alter meistens am höchsten. Werden die Einkäufe über mehrere Jahre verteilt, lassen sich gesamthaft mehr Steuern sparen, als wenn man alles auf einmal einzahlt. 

Ähnlich wie bei jeder Investition ist bei einem Einkauf in die Pensionskasse die erzielbare Rendite mit den eingegangenen Risiken zu vergleichen. Es ist wichtig zu wissen, ob das eingezahlte Geld dem obligatorischen oder dem überobligatorischen Teil der Kasse gutgeschrieben wird. Meist fliessen die zusätzlichen Mittel dem überobligatorischen Guthaben zu. Dieses Kapital wird oft schlechter verzinst als die Gelder im BVG-Obligatorium mit einem gesetzlich festgelegten Mindestzinssatz. 

Beitragslücken schliessen

Einkäufe sind grundsätzlich erlaubt, wenn der oder die Versicherte noch nicht die vollen Leistungen erworben hat, die gemäss Reglement einer Pensionskasse möglich sind. Eine solche Lücke kann als Folge von Lohnerhöhungen, fehlenden Beitragsjahren wegen eines späteren Eintritts ins Berufsleben oder einem Arbeitsunterbruch entstehen. Auch ein Stellenwechsel vermag Beitragslücken zu schaffen. Generell gilt: Im Verhältnis zum aktuellen Lohn ist nicht genügend Alterskapital vorhanden.

Zunächst aber gibt es individuellen Abklärungsbedarf. Die persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse beeinflussen die Höhe von Einzahlungen in die Pensionskasse. Klar ist: Das zusätzlich einbezahlte Kapital wie das übrige Altersguthaben bleiben bis zur Pensionierung gebunden. Früher darauf zurückgreifen lässt sich einzig in Ausnahmefällen, konkret beim Kauf von Wohneigentum, wenn man sich selbstständig macht oder auswandert. 

Offen ist zudem, was mit dem eingekauften Kapital bei einem Risikofall wie Tod oder Invalidität vor der Pensionierung geschieht. Das Reglement der Vorsorgeeinrichtung gibt darüber Auskunft, ob das einbezahlte Geld beim Tod des Versicherten an den Lebenspartner übergeht oder nicht. 
Zu beurteilen gilt es auch den Gesundheitszustand einer Pensionskasse. Wenn sich eine Vorsorgeeinrichtung in Unterdeckung befindet oder der Deckungsgrad nur knapp über 100 Prozent liegt, ist genauer hinzuschauen. Generell gelten die Vorsorgeeinrichtungen allerdings als sichere Institutionen. Geht eine Pensionskasse in Konkurs, steht der Sicherheitsfonds BVG bereit und übernimmt Leistungen bis zu einem Betrag von deutlich über 100’000 Franken pro Versicherten. 

Geld für das Eigenheim

Anstatt zusätzlich Geld einzuzahlen, ist auch ein Griff in die Pensionskasse möglich. Am häufigsten geschieht dies beim Erwerb von Wohneigentum. Der Gesetzgeber will über die sogenannte Wohneigentumsförderung (WEF) speziell jüngeren Leuten mit wenig Vermögen den Weg zur eigenen Liegenschaft ebnen. Wer sich den Traum vom Eigenheim mit finanziellen Mitteln aus der Pensionskasse erfüllt, muss allerdings mit einer tieferen Altersrente kalkulieren. Ein Kapitalvorbezug schmälert die Rente im Alter erheblich. 

Als interessante Alternative empfiehlt sich anstelle der Auszahlung aus dem Vorsorgeguthaben eine Verpfändung. Bei dieser Lösung gewährt der Kreditgeber ein zusätzliches Hypothekardarlehen, das 90 Prozent der verpfändeten Summe entspricht. Mit der Verpfändung bleibt das Geld in der Pensionskasse. Der Versicherte hat weiterhin Anspruch auf die vollen Leistungen und er kann unverändert Einzahlungen in die Vorsorgeeinrichtung tätigen.