Der Entscheid wurde mit 10 zu 6 Stimmen gefasst, wie es in einer Mitteilung der BVG-Kommission heisst. Verschiedene Kriterien hätten für einen stabilen Satz oder eine leichte Anhebung gesprochen. Die gegenwärtige Situation sei aber mit grossen Unsicherheiten behaftet. Über die Festsetzung des Mindestzinssatzes entscheidet der Bundesrat.
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