Lange wurde im Parlament gerungen. Im Jahr 2013 gab das Parlament dem Bundesrat nach der gescheiterten Totalrevision den Auftrag, eine Teilrevision in ausgewählten Punkten auszuarbeiten. In der Folge war umstritten, welche Punkte als Anliegen eines zeitgemässen Versichertenschutzes anzusehen sind. 

Es kamen sogar Zweifel auf, ob die Teilrevision des VVG jemals ins Ziel kommen wird. Diese Zweifel sind nun ausgeräumt. In der Schlussabstimmung vom 19. Juni 2020 hat das Parlament der Teilrevision des VVG zugestimmt. Aus Sicht der Konsumentenschutzorganisationen soll bis zum Inkrafttreten des revidierten VVG jetzt keine weitere Zeit verloren gehen. Denkbar ist, dass der Bundesrat ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2022 bestimmt.

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