Seit 2021 können ältere Arbeitslose, die keine Taggelder mehr erhalten und die in finanziellen Schwierigkeiten sind, eine Überbrückungsrente beantragen. Das Mittel gegen Altersarmut wird allerdings seltener genutzt als angenommen. Beim Bund steht eine Evaluation an.

Mitte 2021 führte der Bund Überbrückungsleistungen (ÜL) ein für ab 60-jährige ausgesteuerte Arbeitslose, die zu wenig finanzielle Mittel haben, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Beschlossen worden waren die ÜL 2020 vom Parlament.

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