Die Schweizer Altersvorsorge befindet sich in einer Phase intensiver Veränderungen. In allen drei Säulen laufen Anpassungen, politische Prozesse und technische Umstellungen, die Haushalte, Unternehmen und Vorsorgeeinrichtungen betreffen. So erhöht sich in der AHV das Referenzalter der Frauen seit Anfang 2025 in Vierteljahresschritten. Frauen, die nach 1960 geboren wurden, erreichen damit sukzessive das gleiche Rentenalter wie Männer.

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Diese Änderung beeinflusst die individuelle Pensionsplanung, weil Erwerbsdauer, Rentenbeginn und mögliche Vorbezüge neu zusammenspielen müssen. Gleichzeitig wird der Rentenbezug flexibler, was mehr Optionen eröffnet, aber auch zusätzliche Entscheidungen verlangt. Viele Versicherte rechnen heute genauer nach, wie sich ein gestaffelter oder aufgeschobener Bezug langfristig auswirkt.