Jährlich sind über 400'000 Personen in der Schweiz temporär beschäftigt, besonders häufig in Branchen wie Industrie, Logistik, Bau oder Pflege. Für viele ist die Temporärarbeit ein bewusster Schritt beim Wiedereinstieg, bei der beruflichen Orientierung oder im Zuge einer Übergangslösung. Für andere ist sie eine wiederkehrende Realität. Allen gemeinsam ist: Ihre soziale Absicherung ist komplexer als jene von Festangestellten.

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Vorsorgelücken als Risiko

Bei ununterbrochenen, längerfristigen Arbeitsverhältnissen wird das Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge kontinuierlich aufgebaut. Das ist bei Temporärangestellten oft nicht der Fall. Wer nicht dem GAV-Personalverleih unterstellt ist und weniger als die gesetzliche Eintrittsschwelle von 22'680 Franken verdient (Stand: 2025), wird nicht obligatorisch versichert. Dies betrifft auch Personen, die mehrere kleinere Pensen bei unterschiedlichen Arbeitgebern haben. Da die Eintrittsschwelle pro Arbeitsverhältnis gilt, wird sie oft nicht erreicht, selbst wenn das Gesamteinkommen höher liegt.