Wer sich frühzeitig informiert, kann hohe Kosten vermeiden – und die Ferien sorgenfrei geniessen. Wer mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet, ist über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) auch im Ausland versichert. Aber Vorsicht: Der Versicherungsschutz unterscheidet sich je nach Reiseland, wie die Suva am Dienstag mitteilte.

«In Ländern mit einem Sozialversicherungsabkommen vergütet die Suva die Kosten nach dem Sozialtarif des jeweiligen Landes», erklärt Maximilian Gmür, Experte für Versicherungsschutz im Ausland bei der Suva. «In Ländern ohne solches Abkommen übernehmen wir höchstens den doppelten Betrag der Kosten, die bei einer Behandlung im teuersten öffentlichen Schweizer Spital anfallen würden. Wer sich in einer Privatklinik behandeln lässt, muss oft selbst einen Teil der Rechnung tragen. Deshalb lohnt es sich, sich vor der Reise genau zu informieren und bei Bedarf eine Zusatzversicherung abzuschliessen.»

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