Im September 2020 hat das Parlament der Auffangeinrichtung BVG befristet das Recht eingeräumt, Gelder in einer Negativzinsumgebung unter gewissen Bedingungen beim Bund anzulegen. Diese Regelung wurde einmal verlängert und läuft im September 2027 aus. Da die Zinsen erneut tief und bei den Bundesobligationen teilweise bereits wieder negativ sind, soll die Auffangeinrichtung bei einem Leitzins der Schweizerischen Nationalbank SNB von 0% oder tiefer erneut ermächtigt werden, maximal 10 Milliarden Franken beim Bund zinslos anzulegen. Sie kann dies nur in Anspruch nehmen, falls ihr Deckungsgrad unter 103 Prozent fällt. Die neue Regelung soll auf 6 Jahre befristet werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.
In einem Tiefzinsumfeld soll die Auffangeinrichtung BVG Freizügigkeitsgelder weiter zinslos bei der Bundestresorerie anlegen können.
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Die Auffangeinrichtung BVG soll Freizügigkeitsgelder bei Negativzinsen weiterhin zinslos anlegen können.
Quelle: Adobe StockVeröffentlicht am 28.01.2026 - 10:50 Uhr, aktualisiert vor 2 Stunden
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