Den beiden Gutachtern wurde vorgeworfen, einen Mann trotz psychischer Probleme fälschlicherweise als arbeitsfähig eingestuft zu haben. Für ein arglistiges Vorgehen durch die Beschuldigten fehlten die Beweise, sagte der Richter bei der Urteilseröffnung am Montag in Zürich. Einzelne falsche Angaben wertete das Gericht als Versehen.
Nicht aufgeführt wurde die Einnahme von Schlafmitteln durch den Kläger. Jedoch könne nicht bewiesen werden, dass die Gutachter dies absichtlich unterlassen hätten, sagte der Richter. Eine Bereicherungsabsicht liege nicht vor.
