Die britische Aufsichtsbehörde FCA hiess eine Fristverlängerung zur Unterbreitung eines Übernahmeangebots auf Antrag der beiden Gesellschaften gut, wie aus einer Mitteilung vom Montag hervorgeht.

Neu sei die Zurich dazu verpflichtet, den Aktionärinnen und Aktionären von Beazley bis spätestens am 4. März eine verbindliche Absicht zur Unterbreitung eines Übernahmeangebots vorzulegen, hiess es. Ursprünglich hatte die Zurich dazu bis zum (heutigen) Montag Zeit gehabt. Derzeit würden die beiden Parteien die Bedingungen einer möglichen Übernahme von Beazley ausarbeiten, hiess es.

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