Was qualifizierten Anlegern über die Eurex möglich ist, kann der Kleinanleger mittels Mini-Future-Zertifikaten ebenfalls umsetzen. Die Funktionsweise ist mit dem Future-Geschäft an der Eurex praktisch 1:1 vergleichbar. Der Vorteil der Mini-Future-Zertifikate liegt in den Gebühren, denn Transaktionen an der Eurex bedingen ein relativ hohes Volumen. Zudem besteht keine Nachschusspflicht. Gegenüber dem bedingten Optionsgeschäft unterliegen die Preise der Mini-Futures keinem Volatilitätseinfluss.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Beim Long-Zertifikat erwirbt der Anleger einen Basiswert, wobei lediglich ein Bruchteil von ihm finanziert wird. Die Differenz wird durch den Emittenten des Zertifikates berappt und entspricht dem Fremdfinanzierungsanteil - der sogenannte Finanzierungslevel. Die dadurch entstehenden Finanzierungskosten begründen die jeweilige Anpassung des Finanzierungslevels. Diese Anpassung erfolgt jeweils über Nacht, was zur Folge hat, dass einem Daytrader keine Finanzierungskosten verrechnet werden.

Sicherung durch Stop-Loss

Da bei diesen Zertifikaten keine Nachschusspflicht besteht, muss ein Sicherheitsmechanismus eingebaut werden. Dies erfolgt über einen Stop-Loss. Diese Massnahme begrenzt den Wertverlust auf dem Zertifikat und gibt dem Anleger die Sicherheit, keinen Nachschuss leisten zu müssen.

Die Höhe des Stop-Loss-Levels wird zum Emissionszeitpunkt festgelegt und danach in bestimmten Intervallen angepasst. Auf jeden Fall liegt das Level über dem Finanzierungslevel, ansonsten würde der Emittent sein Kapital dem Risiko aussetzen. Je näher der Basiswert beim Stop-Loss-Level liegt, desto höher ist das Risiko für den Zertifikats-Inhaber. Beim Berühren des Stop-Loss-Levels erfolgt eine Glattstellung, wobei ein allfälliger Restwert zwischen Verkaufserlös und Finanzierungslevel dem Anleger gutgeschrieben wird. Der Wert eines Zertifikates entspricht jeweils der Differenz zwischen dem aktuellen Kurs des Basiswertes und dem Finanzierungslevel. Wie bei jeder Geldanlage gilt auch hier: Je höher die Renditeerwartung, desto höhere Risiken müssen eingegangen werden. Das maximale Risiko ist der Totalschaden, spricht Totalverlust. Die mögliche hohe Rendite ergibt sich über den Leverageeffekt. Wie sich dieser Leverage ergibt, soll folgendes Beispiel zeigen.

Überproportionale Zunahme

Ein Anleger erwartet einen Anstieg des SMI und möchte davon profitieren. Er entscheidet sich für den Kauf eines Long-Mini-Future-Zertifikates. Die Differenz zwischen dem aktuellen SMI-Indexstand und dem Finanzierungslevel entspricht dem Preis des Zertifikates, wobei noch die Ratio berücksichtigt werden muss, damit der Kurs pro Zertifikat ermittelt werden kann. Die Differenz zwischen dem Finanzierungslevel und 0 entspricht dem Kapital, das der Emittent zur Verfügung stellt. Damit dieses Kapital nicht dem Risiko ausgesetzt ist, wird oberhalb des Finanzierungslevels der Stop-Loss gesetzt. Wenn der SMI tatsächlich gestiegen ist, hat der Wert des Zertifikates im Verhältnis zum Kapitaleinsatz überproportional stark zugenommen (Leverage). Konkret liegt der Wert neu in der Differenz zwischen dem aktuellen SMI-Indexstand und dem neuen Finanzierungslevel, welcher sich auf Grund der Finanzierungskosten anpasst. Der Leveragefaktor berechnet sich wie folgt: Indexstand beim Kauf (unter Berücksichtigung des Ratios)/Preis Mini-Future-Zertifikat.

Hohe Chancen und Risiken

Sollte sich jedoch die Erwartung nicht bestätigen, durchbricht der SMI das Stop-Loss-Level. Bis zur Glattstellung fällt der Kurs weiter. Der Emittent schreibt dem Investor einen allfälligen Betrag gut. Dieser Betrag entspricht der Differenz zwischen dem Preis der Glattstellung und dem Finanzierungslevel. Der Kauf eines Mini-Future-Short-Zertifikates wäre vielversprechend gewesen.

Es ist erkennbar, dass bei hohen Renditechancen auch hohe Verluste vorkommen können. Folglich eignen sich für Mini-Future-Zertifikate nur Gelder, auf welche im schlimmsten Fall verzichtet werden kann. Ungeeignet sind Gelder, welche für die Bestreitung der Lebenshaltungskosten eingesetzt werden müssen oder die Begleichung der Staatssteuern per September 2010 ermöglichen sollen.