Die Uhr tickt. Besonders drängend tickt sie bei den Startups der Schweiz. Denn diese schnell wachsenden Jungfirmen, die auf den Durchbruch hoffen, stehen eher vor dem Abbruch. Sie können kaum vom finanziellen Rettungsschirm des Bundes und der Banken profitieren.

Das hat einen simplen Grund: Um in den Genuss von zinslosen Darlehen aus der COVID19-Solidarbürgschaftsverordnung – abgesichert durch die Eidgenossenschaft – zu kommen, müssen Firmen einen Jahresabschluss vorlegen. Der setzt die Grenzen. Ein Kredit zur Lösung der Liquditätsklemme darf maximal 10 Prozent des Umsatzes 2019 betragen.

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